Herzlich Willkommen
KFZ Sachverständigenbüro Nattermann
Ihr verlässlicher Partner in allen Unfallfragen
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Über UNS
KFZ Sachverständigenbüro Nattermann
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– Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen
– Karosserie – und Fahrzeugbaumeister
– Mitglied bei der Industrie-und Handelskammer Schwaben
– Hauptberuflich für Sie tätig

Ralf Nattermann
Inhaber
Über UNS
Ingenieurbüro Nattermann
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– Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen
– Wirtschaftsingenieur M. Sc.
– für Sie tätig seit 2021

Jannik Nattermann
Sachverständiger

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Unsere Leistungen
KFZ Gutachten
Unfallschadengutachten
Fahrzeug- & Oldtimerbewertung
Zweirad Gutachten
Wohnmobil Gutachten
Technische Gutachten
Kostenvoranschlag
Reparaturbestätigung
Vor-Ort-Service
KFZ Gutachten
Sie hatten einen Unfall und benötigen ein Gutachten?
In diesem Fall sind wir die richtigen Ansprechpartner!
Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Belangen rund um Ihr verunfalltes Fahrzeug.
Unfallschadengutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit den Schaden durch einen unabhängigen KFZ Sachverständigen bewerten zu lassen.
Nach einem Unfall ist es unsere Aufgabe den Schaden an ihrem Fahrzeug, sowie sämtliche Schaden – und Abrechnungsrelevanten Daten und Informationen aufzunehmen und mittels Fotos zur Beweissicherung im Gutachten zu dokumentieren.
Fahrzeug- & Oldtimerbewertung
Wenn Sie planen ein Fahrzeug zu kaufen oder zu verkaufen, oder einfach nur den momentanen Zustand und Zeitwert bzw. Marktwert Ihres Fahrzeuges dokumentieren lassen wollen, können Sie dies mit einem Wertgutachten eines unabhängigen KFZ Sachverständigen darlegen.
In der Bewertung wird Ihr Fahrzeug objektiv und präzise anhand diverser Berechnungsmodelle und einschlägiger Tabellen sowie unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten bewertet.
Zweirad Gutachten
Auch nach einem unverschuldeten Motorrad- oder Fahrradunfall haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhängigen KFZ Gutachter zur Klärung des Reparatur- bzw. Wiederherstellungsaufwandes zu beauftragen.
Auch in diesem Fall sind wir für Sie im Einsatz.
Wohnmobil Gutachten
Auch nach einem unverschuldeten Unfall mit Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhängigen KFZ Gutachter zur Klärung des Reparatur- bzw. Wiederherstellungsaufwandes zu beauftragen.
Da es sich bei dieser Fahrzeugkategorie um meist sehr hochpreisige und komplex konstruierte Fahrzeuge im Aufbaubereich handelt, wird hierbei der Reparaturweg mit Rücksprache des Aufbauherstellers abgeklärt und bei Erfordernis auch eventuell reparaturbegleitend begutachtet.
Technische Gutachten
Sollten Sie nach einem Kauf eines Fahrzeug verdeckte Mängel feststellen oder gar einen unsachgemäß reparierten Unfallschaden vermuten, sind wir Ihr Ansprechpartner für die Beweissicherung in einem Feststellungsgutachten zu dem gegenständlichen Fahrzeug.
Kostenvoranschlag
Auch bei kleineren Schäden von bis zu ca. 1000 € übernehmen wir die Dokumentation Ihres Schadens.
Ein Kostenvoranschlag bezieht sich auf die zu erwartenden, voraussichtlichen Reparaturkosten und beinhaltet eine Kalkulation mit Bildern zu Ihrem Fahrzeugschaden. Dieses Kurzgutachten können Sie dann bei der zu regulierenden Versicherung zur Schadenregulierung einreichen.
Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung dient gegenüber der Versicherung oder eines etwaigen Käufers als Nachweis der fachgerecht durchgeführten Reparatur an ihrem Fahrzeug.
Eine Reparaturbestätigung ist immer dann bei Fahrzeugen von Vorteil, wenn diese in Eigenregie oder ohne Nachweis einer Reparaturrechnung instandgesetzt worden sind.
Vor-Ort-Service
Wir bieten Ihnen auf Wunsch einen vor Ort Service an.
Nach einem Unfall kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause oder in die von Ihnen ausgewählte Werkstatt ihres Vertrauens um mit Ihnen das verunfallte Fahrzeug zu besichtigen.
Warum wir ?
Erfahrung
seit über 30 Jahre Erfahrung im KFZ Gewerbe sowie seit 2000 als KFZ Sachverständiger und Gutachter in sämtlichen Fahrzeugbereichen tätig. Langjährige Lehrbeauftragtentätigkeit im Bereich der Gutachter-Grundausbildung bei der DEKRA Automobil GmbH.
Familienbetrieb
als Familienbetrieb garantieren wir Ihnen hauptberuflich eine erstklassige Qualität unserer Gutachten sowie einen persönlichen Service auf höchsten Niveau und das in einem Zeitraum von der Besichtigung bis zur Gutachtenerstellung in max. 48 Stunden.
Kompetenz
Unfallschadenabwicklung seit 1993 als Karosserie- und Fahrzeugbaumeister sowie anschließende mehrjährige Tätigkeit bei der DEKRA Automobil GmbH im Bereich Schadengutachten und Bewertungen von Fahrzeugen aller Art.
Was Kunden über uns sagen
Kundenmeinungen
★★★★★ Bewertet mit 5 von 5
Erstkontakt kam zustande wegen eines Unfallgutachtens – sehr professionelle und schnelle Abwicklung!
Habe daraufhin ein Oldtimer-Wertgutachten erstellen lassen mit dem ich sehr zufrieden bin.
Alles in allem ein kompetenter, schneller und zuverlässiger Service!

Felix G.
★★★★★ Bewertet mit 5 von 5
Freundlich, schnell und sehr kompetent. Und das nicht das erste Mal. Die Abwicklung meiner Ansprüche aus dem Unfallschaden in Verbindung mit einem Verkehrsrechtsanwalt lief ohne Probleme und Ärger mit der gegnerischen Versicherung ab. Ganz dickes Kompliment, ohne Einschränkungen zu empfehlen.
Gutachten nach einem Tag erhalten, super Service!

Tobias R.
Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um Ihr Unfallgeschehen zur Verfügung.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!
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Galerie
Bilder Übersicht



Unfallzahlen 2025 lt. statistischen Bundesamt
2000000
Ø erzielte Schadenhöhe pro Gutachten
6668
€
Insgesamt erstellte Gutachten
8283
Unfallzahlen laut destatis 2023
1000000
Ø erzielte Schadenhöhe pro Gutachten
2800
€
Insgesamt erstellte Gutachten
+
7050
Häufig gestellte fragen
FAQ
Darf ich selbst einen Kfz Gutachter aussuchen?
Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen KFZ Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen vollumfänglich von der regulierenden Versicherung getragen werden!
Wer übernimmt die Kosten des Gutachtens?
Die Kosten für die Erstellung eines KFZ Gutachtens stellen Ihre Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten.
Wie lange dauert die Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens?
Je nach Ausmaß des Schadens sollten Sie sich auf eine Besichtigungszeit von etwa 20 bis 45 Minuten einstellen. Ihr Gutachten erhalten Sie bei uns in aller Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden. Bei einem Totalschaden Ereignis innerhalb von 48 Stunden.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause oder auch in Ihrer Werkstatt des Vertrauens stattfinden. Hierbei können wir gerne mit Absprache mit Ihnen einen sehr flexiblen Besichtigungstermin vereinbaren.
Was beinhaltet ein KFZ Gutachten?
Ein von uns qualifiziert erstelltes Gutachten gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über den Wiederherstellungsaufwand, wie die Schadenhöhe, den Schadenumfang, und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis.
Alle für eine vollumfängliche Abwicklung erforderlichen Angaben sind in unserem Gutachten ausgewiesen, so dass Sie den Wiederherstellungsaufwand und gegebenenfalls die anfallenden Ausfallkosten sowie die evtl. eingetretene merkantile Wertminderung erstattet bekommen, der Ihnen auch laut Schadenersatzrechtsprechung zusteht.
Welche Kosten werden übernommen?
Im Haftpflichtschadenfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung ein. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten in einer Werkstatt ihres Vertrauens, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen freien und unabhängigen KFZ Sachverständigen sowie Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Durch ein unfallbedingtes Schadenereignis können Sie gegebenenfalls noch weitere Ansprüche aus den Schadenereignis geltend machen, die dann evtl. besonders mit Ihnen besprochen und geklärt werden.
Ist es möglich, sich den Schaden auszahlen zu lassen?
Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Schaden anhand eines Gutachtens abzurechnen. Ob Sie das Geld für die anfallenden Reparaturen vollumfänglich oder nur teilweise verwenden, bleibt Ihnen selbst überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird hierbei eventuell nicht oder nur anteilig erstattet.
Muss ich den KFZ Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachten vertritt in erster Linie die Interessen seines Auftraggebers und ist Vertrags-bzw. arbeitsrechtlich an dessen Vorgaben gebunden.
Sorgen Sie dafür, dass ein unabhängiger und von Ihnen ausgewählter KFZ Sachverständiger Ihre Interessen wahrnimmt. Damit wird sichergestellt, dass neben den reinen Wiederherstellungskosten auch die anfallenden Nebenkosten korrekt ermittelt werden.
Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie sich nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen.
Welche weiteren Rechte und Ersatzansprüche stehen mir zu?
Zu einer vollständigen Schadensregulierung können neben dem eigentlichen Schaden auch diverse weitere Ersatzansprüche entstehen, wie zum Beispiel:
- An- und Abmeldekosten
- Abschleppkosten
- Umbaukosten
- Kosten einer Reparaturbestätigung
- Schmerzensgeld
- Arbeitsausfall
- Arztkosten
- Bergungskosten
- Aufwandspauschalen
- Entsorgungskosten
- Gerichtskosten
- Transportkosten
Kontaktieren Sie uns
Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um Ihr Unfallgeschehen zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!
- Mo – FR von 8:00 – 20:00
- Termine auch gerne nach Vereinbarung
- 0821 – 20 98 29 02
- 0176 – 70 45 26 75
- info@gutachter-nattermann.de
- Geisbergstraße 41, 86316 Friedberg
KFZ SACHVERSTÄNDIGENBÜRO IN FRIEDBERG, AUGSBURG UND UMGEBUNG
