Herzlich Willkommen

KFZ Sachverständigenbüro Nattermann
Über UNS

KFZ Sachverständigenbüro Nattermann

- Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen
- Karosserie - und Fahrzeugbaumeister
- Mitglied bei der Industrie-und Handelskammer Schwaben
Ralf Nattermann
Inhaber
- Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen
- Wirtschaftsingenieur B. Sc.
- Mitglied im Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure
Jannik Nattermann
Sachverständiger

Unsere Leistungen

Warum wir ?

Erfahrung

seit über 30 Jahre Erfahrung im KFZ Gewerbe sowie seit 2000 als KFZ Sachverständiger und Gutachter in sämtlichen Fahrzeugbereichen tätig. Langjährige Lehrbeauftragtentätigkeit im Bereich der Gutachter-Grundausbildung bei der DEKRA Automobil GmbH.

Familienbetrieb

als Familienbetrieb garantieren wir Ihnen eine erstklassige Qualität unserer Gutachten sowie einen persönlichen Service auf höchsten Niveau und das in einem Zeitraum von der Besichtigung bis zur Gutachtenerstellung in max. 48 Stunden.

Kompetenz

Unfallschadenabwicklung seit 1993 als Karosserie- und Fahrzeugbaumeister sowie anschließende mehrjährige Tätigkeit bei der DEKRA Automobil GmbH im Bereich Schadengutachten und Bewertungen von Fahrzeugen aller Art.

Was Kunden über uns sagen

Kundenmeinungen

5/5
Erstkontakt kam zustande wegen eines Unfallgutachtens - sehr professionelle und schnelle Abwicklung! Habe daraufhin ein Oldtimer-Wertgutachten erstellen lassen mit dem ich sehr zufrieden bin. Alles in allem ein kompetenter, schneller und zuverlässiger Service!
Felix G.
5/5
Freundlich, schnell und sehr kompetent. Und das nicht das erste Mal. Die Abwicklung meiner Ansprüche aus dem Unfallschaden in Verbindung mit einem Verkehrsrechtsanwalt lief ohne Probleme und Ärger mit der gegnerischen Versicherung ab. Ganz dickes Kompliment, ohne Einschränkungen zu empfehlen. Gutachten nach einem Tag erhalten, super Service!


Tobias R.
Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um Ihr Unfallgeschehen zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!

KFZ Sachverständigenbüro Nattermann

Galerie

Bilder Übersicht

1000000
Unfallzahlen 2022 lt. statistischen Bundesamt
3200
Ø erzielte Schadenhöhe pro Gutachten
+ 6000
Insgesamt erstellte Gutachten
1000000
Unfallzahlen laut destatis 2023
2800
Ø erzielte Schadenhöhe pro Gutachten
+ 7050
Insgesamt erstellte Gutachten
Häufig gestellte fragen

FAQ

Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen KFZ Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen vollumfänglich von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Die Kosten für die Erstellung eines KFZ Gutachtens stellen Ihre Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten.

Je nach Ausmaß des Schadens sollten Sie sich auf eine Besichtigungszeit von etwa 20 bis 45 Minuten einstellen. Ihr Gutachten erhalten Sie bei uns in aller Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden. Bei einem Totalschaden Ereignis innerhalb von 48 Stunden.

Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause oder auch in Ihrer Werkstatt des Vertrauens stattfinden. Hierbei können wir gerne mit Absprache mit Ihnen einen sehr flexiblen Besichtigungstermin vereinbaren.

Ein von uns qualifiziert erstelltes Gutachten gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über den Wiederherstellungsaufwand, wie die Schadenhöhe, den Schadenumfang, und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis.

Alle für eine vollumfängliche Abwicklung erforderlichen Angaben sind in unserem Gutachten ausgewiesen, so dass Sie den Wiederherstellungsaufwand und gegebenenfalls die anfallenden Ausfallkosten sowie die evtl. eingetretene merkantile Wertminderung erstattet bekommen, der Ihnen auch laut Schadenersatzrechtsprechung zusteht.

Im Haftpflichtschadenfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung ein. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten in einer Werkstatt ihres Vertrauens, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen freien und unabhängigen KFZ Sachverständigen sowie Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Durch ein unfallbedingtes Schadenereignis können Sie gegebenenfalls noch weitere Ansprüche aus den Schadenereignis geltend machen, die dann evtl. besonders mit Ihnen besprochen und geklärt werden.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Schaden anhand eines Gutachtens abzurechnen. Ob Sie das Geld für die anfallenden Reparaturen vollumfänglich oder nur teilweise verwenden, bleibt Ihnen selbst überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird hierbei eventuell nicht oder nur anteilig erstattet.

Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachten vertritt in erster Linie die Interessen seines Auftraggebers und ist Vertrags-bzw. arbeitsrechtlich an dessen Vorgaben gebunden. 

Sorgen Sie dafür, dass ein unabhängiger und von Ihnen ausgewählter KFZ Sachverständiger Ihre Interessen wahrnimmt. Damit wird sichergestellt, dass neben den reinen Wiederherstellungskosten auch die anfallenden Nebenkosten korrekt ermittelt werden.

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie sich nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen.

Zu einer vollständigen Schadensregulierung können neben dem eigentlichen Schaden auch diverse weitere Ersatzansprüche entstehen, wie zum Beispiel:

  • An- und Abmeldekosten
  • Abschleppkosten
  • Umbaukosten
  • Kosten einer Reparaturbestätigung
  • Schmerzensgeld
  • Arbeitsausfall
  • Arztkosten
  • Bergungskosten
  • Aufwandspauschalen
  • Entsorgungskosten
  • Gerichtskosten
  • Transportkosten

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um Ihr Unfallgeschehen zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!

KFZ SACHVERSTÄNDIGENBÜRO IN FRIEDBERG, AUGSBURG UND UMGEBUNG