Ein Verkehrsunfall dauert oft nur Sekunden, die Folgen beschäftigen Sie dagegen wochenlang. Wer in den ersten Minuten nach dem Crash die richtigen Schritte macht, sichert sich nicht nur die volle Erstattung, sondern erspart sich auch Streit mit der gegnerischen Versicherung. Die folgende Checkliste hat sich in über 25 Jahren Gutachtenpraxis in Augsburg, Friedberg und dem Landkreis Aichach-Friedberg bewährt — von der Unfallhäufung auf der B17 bis zu den Kreisstraßen rund um Friedberg.
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01
Unfallstelle sichern, Ruhe bewahren
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, außerorts und auf der Autobahn 100 – 150 m vor der Unfallstelle). Fahrzeuge nur dann von der Fahrbahn bewegen, wenn niemand verletzt ist und die Positionen vorher fotografisch festgehalten wurden.
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02
Verletzte versorgen, im Zweifel Notruf 112
Erste Hilfe hat immer Vorrang vor der Schadenaufnahme. Bei Personenschaden sofort den Rettungsdienst rufen — auch wenn die Verletzung zunächst harmlos wirkt. Manche Verletzungen wie ein Schleudertrauma zeigen sich erst Stunden später.
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03
Polizei hinzuziehen
Bei Personenschaden, unklarer Schuldfrage, Streit mit dem Unfallgegner, Verdacht auf Alkohol oder Fahrerflucht sowie bei hohem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei (110) rufen. Die polizeiliche Unfallaufnahme ist im Streitfall später oft entscheidend für die Beweislage.
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04
Beweise lückenlos dokumentieren
Fotografieren Sie die Endstellung beider Fahrzeuge, alle Schäden aus mehreren Winkeln, Kennzeichen, Bremsspuren, die Unfallörtlichkeit sowie Wetter- und Lichtverhältnisse. Notieren Sie Name, Anschrift und Telefonnummer von Zeugen — im Nachhinein lässt sich das kaum noch rekonstruieren.
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05
Unfallbericht ausfüllen, ohne Schuld einzuräumen
Tauschen Sie Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus. Beschreiben Sie den Hergang sachlich und unterschreiben Sie keine Erklärung, in der Sie die Schuld anerkennen — das ist Sache der Versicherungen und im Zweifel der Polizei.
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06
Unabhängigen Sachverständigen beauftragen
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen — die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Warten Sie mit der Reparatur, bis der Schaden fachgerecht begutachtet wurde, und lassen Sie sich nicht auf den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter verweisen.
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07
Schaden melden, bei Bedarf Anwalt einschalten
Melden Sie den Schaden zeitnah der gegnerischen Versicherung. Bei Personenschaden, strittiger Schuldfrage oder wenn die Versicherung mauert, lohnt sich frühzeitig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht — die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel ebenfalls die Gegenseite.
Wichtig: Sagen Sie an der Unfallstelle nie Sätze wie „Das war meine Schuld" oder „Tut mir leid" — auch nicht aus Höflichkeit. Solche Aussagen werden von der Gegenseite später gerne als Schuldeingeständnis gewertet, selbst wenn die Schuldfrage tatsächlich anders liegt.
Unfallschwerpunkte in Augsburg und Friedberg
In unserer täglichen Praxis sehen wir bestimmte Muster: Auf der B17 kommt es durch den dichten Verkehr zwischen Augsburg und Friedberg immer wieder zu Auffahrunfällen, auf der A8 bei Friedberg zu witterungsbedingten Unfällen, und in den Innenstadtbereichen zu klassischen Abbiege- und Parkplatzunfällen. In all diesen Fällen gilt dieselbe Checkliste — nur die Anfahrtszeit unseres Vor-Ort-Service unterscheidet sich.
Was danach passiert
Sobald der Unfall aufgenommen und der Schaden gemeldet ist, übernehmen wir die weitere Abwicklung: Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort, dokumentieren den Schaden verkehrsfähig, ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall und liefern das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Die gegnerische Versicherung erhält damit eine nachvollziehbare Grundlage — Streit über die Schadenhöhe wird so meist vermieden.
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